Träger, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, haben die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des §75 SGB VIII, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe kann der Träger sodann bpsw. zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses ernannt werden (Entscheidung des Rates). Darüber hinaus können nach der Anerkennung des Trägers finanzielle Fördermittel für Projekte und Maßnahmen beim LVR-Landesjugendamt Rheinland sowie weiteren Fördergebern beantragt werden.
Der Antrag auf Anerkennung ist formlos beim Fachbereich Jugend der Stadt Grevenbroich zu stellen: Stadt Grevenbroich, Fachbereich Jugend, Frau Birgit Schikora, Am Markt 2, 41515 Grevenbroich. Dem Antrag ist ein Anschreiben beizufügen, indem die Eignung des Trägers nach §75 SGB VIII erläutert wird. Nach der Prüfung des Antrags wird eine Beschlussvorlage entwickelt und in einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die Anerkennung entschieden. Das Jugendamt der Stadt Grevenbroich ist zuständig für die Anerkennung von örtlichen Trägern mit Sitz in Grevenbroich.
Weitere Informationen:
https://www.mkffi.nrw/anerkennung-als-traeger-der-freien-jugendhilfe-gemaess-ss-75-sgb-viii